Der Begriff „Peer Counseling“
Der Begriff „Peer Counseling“ (sprich: Pier Kaunzeling) stammt aus dem Amerikanischen und bedeutet so viel wie „Beratung von Betroffenen für Betroffene“. Jemand ist ein „Peer“ für jemand anderen, wenn er eine bestimmte Gemeinsamkeit mit ihm teilt. Das kann beispielsweise das Geschlecht, eine gleiche Altersgruppe oder Behinderung sein.
„Counseling“ ist der englische Begriff für „Beratung“. Zusammen genommen meint Peer Counseling, dass sowohl die beratende als auch die ratsuchende Person (mindestens) eine Gemeinsamkeit haben, die auch Thema in der Beratung ist.
Besonderheiten des Peer Counseling bei Menschen mit Behinderungen
Es gibt einige entscheidende Merkmale des Peer Counseling, die diese Beratungsmethode einzigartig machen:
- die das eigene Selbst stärkende Wirkung eines Rollenvorbildes,
- Beraterin und Ratsuchender haben unterschiedliche Rollen und doch eine ähnliche Lebens- bzw. Diskriminierungserfahrung,
- das Grundverständnis von Behinderung als eine Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und der Gesellschaft; Behinderung entsteht durch einstellungs- und umweltbedingte Barrieren (z.B.: Stufen), die Menschen mit Beeinträchtigungen an der vollen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern,
- die Parteilichkeit im Sinne der ratsuchenden Person
- der durch die Peer-Beraterin angestoßene, wachsende Erkenntnis-Prozess.
Peer Counseling verbindet Professionalität mit eigener Betroffenheit. Durch die eigene Beeinträchtigung und (Behinderungs-) Erfahrung der Beraterinnen entsteht Expertinnenwissen, das in der Beratung vermittelt und geteilt wird.