Allgemeine Fragen zur Teilhabeberatung
- Was ist die EUTB?
- Welche Ziele unterstützt die EUTB-Beratung?
- Welche Fragen klären die EUTB?
- Was hat EUTB mit „Peer Counseling“ zu tun?
- Wer arbeitet in der EUTB-WüSL?
- Wer bezahlt die EUTB-Beratungsstellen?
Was ist die EUTB?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB®) ist ein kostenfreies Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige, Freunde und Bezugspersonen.
Die EUTB® arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Ratsuchende können sich bei allen Fragen zu Behinderung und Teilhabe an eine EUTB®-Beratungsstelle ihrer Wahl wenden.
- E steht für „Ergänzend“.
Das heißt, das Beratungsangebot ergänzt schon bestehende Beratungsangebote. - U steht für „Unabhängig“.
Das bedeutet, die Beratung ist immer im Sinne der Menschen, die bei uns Rat suchen. - TB steht für „Teilhabe-Beratung“.
Behinderte Menschen haben ein Recht auf umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am Leben und auf Gleichstellung. Die EUTB-Beratung soll Ratsuchende unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Welche Ziele unterstützt die EUTB-Beratung?
- Ziel der EUTB ist es, den Ratsuchenden behinderten und chronisch kranken Menschen ein kostenloses und insbesondere von wirtschaftlichen Interessen freies Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen.
- Die Menschen sollen gut informiert, kompetent unterstützt und gestärkt („empowered“) den Behörden und Diensten gegenübertreten können.
- Das Angebot orientiert sich an der Persönlichkeit und individuellen Lebenssituation der Ratsuchenden und bezieht deren gesamtes soziales Umfeld mit dem Ziel mit ein, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Welche Fragen klärt die EUTB ?
- Was ist persönliche Assistenz? Wie beantrage ich persönliche Assistenz?
- Was ist ein persönliches Budget? Wie beantrage ich ein persönliches Budget?
- Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Wie bekomme ich einen gesetzlichen Betreuer?
- Wie beantrage ich Grundsicherung?
- Wie beantrage ich die Befreiung von den Rundfunkgebühren?
- Was ist ein Teilhabeplan?
- Welche Leistungen und Vergünstigungen kann ich als behinderter Mensch bekommen?
- u.v.m.
Was hat EUTB mit „Peer Counseling“ zu tun?
Durch die EUTB Teilhabe-Beratungsstellen soll die Beratungsmethode des „Peer Counseling“ verbreitet werden. Hierbei sollen selbst Betroffene als Beraterinnen und Berater tätig werden, die sich aufgrund eigener Erfahrung gut in die Situation der Ratsuchenden hineinversetzen können.
Wer berät in der EUTB-WüSL?
EUTB-WüSL ist stolz darauf in Würzburg ausschließlich „Peer Counseling“ Beratung anbieten zu können. Da profitiert WüSL von seiner langjährigen, ehrenamtlichen „Peer Counseling“ Arbeit. Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leben selbst mit einer Beeinträchtigung.
Wer bezahlt die EUTB-Beratungsstellen?
Die Beratungsstellen wurden im Zuge der gesetzlichen Regelungen der UN-Behinderten Rechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX-neu) eingerichtet.
Finanziert wird die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung zu 95% vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Hier trägt WüSL – Selbstbestimmt Leben Würzburg e.V. die übrigen 5% der Kosten.