Was ist Eingliederungs-Hilfe?
Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe
für Menschen mit Behinderung.
Eingliederungs-Hilfe sind Leistungen,
die für Menschen mit Behinderung bezahlt werden.
Es ist eine Hilfe für ein selbst-bestimmtes Leben
von Menschen mit Behinderung.
In Deutschland haben Menschen mit Behinderung
ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe.
Man bekommt auch Eingliederungs-Hilfe:
Wenn man von einer Behinderungbedroht ist.
Das bedeutet:
Man hat noch keine Behinderung.
Aber man kann eine Behinderung bekommen.
Welche Arten von Eingliederungs-Hilfe gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Eingliederungs-Hilfe:
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Das sind medizinische Hilfen.
Sie sind so ähnlich wie Hilfen
von einer Kranken-Versicherung.
Zum Beispiel bestimmte Arten von Sport.
Oder Medikamente.
2. Teilhabe am Arbeits-Leben
Das sind Hilfen rund um einen Arbeits-Platz.
Zum Beispiel Hilfen um einen Arbeits-Platz zu bekommen.
Oder Hilfen um sich auf einen Beruf vorzubereiten.
3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Damit sind Hilfen beim Lernen gemeint.
Zum Beispiel:
Geld für eine Schulung.
Oder Hilfs-Mittel.
4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Damit sind Hilfen beim Zusammen-Leben gemeint.
Zum Beispiel:
Hilfen von einer persönlichen Assistenz.
Oder Hilfen zur Mobilität.
Das heißt:
Hilfen um von einem Ort zu einem anderen zu kommen.
Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe?
Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen:
dann müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Amt stellen.
In Unterfranken ist der Bezirk
für die Eingliederungs-Hilfe zuständig.
Das Amt prüft dann den Antrag.
Das Amt prüft:
- Ist das Amt wirklich zuständig
oder muss eine andere Stelle bezahlen? - Haben Sie wirklich eine Behinderung?
Haben Sie also wirklich ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe? - Brauchen Sie wirklich Geld für Ihre Hilfen?
Oder haben Sie genug Geld und können
die Hilfe selbst bezahlen?
Wenn Menschen mit Behinderung nämlich mehr Geld haben als eine bestimmte Menge:
Dann müssen sie Hilfen selbst bezahlen.
Ab einer bestimmten Menge Geld ist eine Grenze:
Das Geld unterhalb von dieser Grenze darf man behalten.
Das Geld oberhalb von dieser Grenze
muss man für Hilfen ausgeben.
Was ist der Hilfe-Plan?
Wenn Sie einen Antrag
auf Eingliederungs-Hilfe gestellt haben:
dann werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.
Dieses Gespräch heißt Hilfe-Plan-Gespräch.
In dem Gespräch wird ein Plan gemacht.
Diesen Plan nennt man Hilfe-Plan.
Der Hilfe-Plan wird mit Ihnen zusammen gemacht.
In dem Hilfe-Plan geht es nur um Sie.
In diesem Hilfe-Plan steht:
welche Hilfe Sie von wem bekommen sollen.
Und was Sie selbst tun können.
Sagen Sie in dem Gespräch genau:
Das will ich.
Das brauche ich.
Deshalb wird der Plan mit Ihnen zusammen gemacht.
Sie können auch jemanden
zu dem Hilfe-Plan-Gespräch mitnehmen:
Eine Person, der Sie vertrauen
und die Sie dabei haben wollen.
Zum Beispiel einen Freund oder eine Freundin.
Oder jemanden aus einer Beratungs-Stelle.
Nach dem Hilfe-Plan-Gespräch steht fest:
Diese Hilfen bekommen Sie.
So viel Geld bekommen Sie für Ihre Hilfen.
Und so lange bekommen Sie Geld für Ihre Hilfen.
Die Hilfen müssen immer zu dem Menschen passen.
Jeder Mensch braucht andere Hilfen.
Das kann sich im Laufe der Zeit auch ändern.
Man braucht zum Beispiel andere oder neue Hilfen:
Wenn man älter wird.
Wenn man noch eine Behinderung bekommt.
Deshalb wird immer wieder geprüft:
Sind die Hilfen noch richtig?
Sie wollen mehr zur Eingliederungs-Hilfe wissen?
Sie wollen Eingliederungs-Hilfe beantragen und brauchen Hilfe?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
- Telefonnummer: 0931 50456
- E-Mail-Adresse: eutb@wuesl.de