Was ist die Sozial-Versicherung?
Die Sozial-Versicherung soll Menschen helfen.
Wenn sie Unterstützung brauchen.
Damit sie nicht in Not geraten.
Diese 5 Versicherungen gehören zur Sozial-Versicherung:
- Arbeitslosen-Versicherung
- Renten-Versicherung
- Kranken-Versicherung
- Pflege-Versicherung
- Unfall-Versicherung.
Arbeitslosen-Versicherung
Die Arbeitslosen-Versicherung hilft:
wenn man seine Arbeit verloren hat.
Dann bekommt man Geld von der Arbeitslosen-Versicherung.
Dieses Geld heißt Arbeitslosen-Geld I.
Zuständig dafür ist die Bundes-Agentur für Arbeit.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft:
wenn man das Renten-Alter erreicht hat.
Wenn man also nicht mehr arbeitet.
Und kein Geld mehr verdient.
Oder wenn man wegen einer Krankheit oder Behinderung
nicht mehr arbeiten kann.
Dann bekommt man Geld von der Renten-Versicherung.
Zuständig dafür sind verschiedene Renten-Versicherungen.
Zum Beispiel die Deutsche Renten-Versicherung Bund.
Kranken-Versicherung
Die Kranken-Versicherung hilft:
wenn man krank ist.
Sie bezahlt dann zum Beispiel medizinische Behandlungen.
Oder Medikamente.
Zuständig dafür sind die gesetzlichen Kranken-Kassen.
Pflege-Versicherung
Die Pflege-Versicherung hilft:
wenn man pflege-bedürftig ist.
Wenn man also Pflege braucht.
Zum Beispiel wegen einer Behinderung.
Die Pflege-Versicherung bezahlt dann zum Beispiel Hilfs-Mittel.
Zuständig dafür sind die Kranken-Kassen.
Unfall-Versicherung
Die Unfall-Versicherung hilft:
wenn man auf der Arbeit einen Unfall hatte.
Oder auf dem Weg zur Arbeit.
Sie hilft auch bei Berufs-Krankheiten.
Also Krankheiten, die man wegen seinem Beruf bekommen hat.
Sie bezahlt dann zum Beispiel medizinische Behandlungen.
Zuständig dafür sind die Berufs-Genossenschaften.
Wer bezahlt die Sozial-Versicherung?
Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezahlen
in die Sozial-Versicherung.
Das heißt:
Alle Menschen, die arbeiten.
Die Sozial-Versicherung ist eine Pflicht-Versicherung.
Wenn man arbeitet:
dann muss man in die Sozial-Versicherung bezahlen.
Man bezahlt dann jeden Monat einen bestimmten Betrag.
Das ist vom Gesetz vorgeschrieben.
Aber die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezahlen
nur die Hälfte.
Die andere Hälfte bezahlt der Arbeit-Geber.
Also derjenige, bei dem man arbeitet.
Eine Ausnahme ist die Unfall-Versicherung.
Die bezahlt der Arbeit-Geber alleine.
Der Gedanke der Solidarität
Hinter der Sozial-Versicherung steht der Gedanke der Solidarität.
Solidarität heißt:
Menschen unterstützen sich gegenseitig.
Oder auch:
Die Gemeinschaft hilft dem Einzelnen.
Denn gemeinsam ist man stark.
Bei der Sozial-Versicherung ist das so:
Die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen hilft dem Einzelnen.
Wenn der Einzelne Hilfe braucht.
Weil er
- arbeitslos ist
- nicht mehr arbeitet
- krank ist
- Pflege braucht
- einen Unfall hatte.
Denn alle versicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezahlen in die Sozial-Versicherung.
Auch diejenigen, die keine Hilfe brauchen.
Wer Hilfe braucht:
der bekommt dann Geld oder Hilfe aus der Sozial-Versicherung.
Sie haben Fragen zur Sozial-Versicherung?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
- Telefonnummer: 0931 50456
- E-Mail-Adresse: eutb@wuesl.de